Pagenda Preise für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber ist
das Einstellen von Job-Listings,
der Erhalt von Bewerbungen,
die Kontaktaufnahme zu Arbeitnehmern und
die Durchführung des Bewerbungsverfahrens
kostenfrei.
Vergütung unserer Rechtspartner
Sobald Sie eine grundsätzliche Einigung über die zukünftige Zusammenarbeit mit einem Arbeitnehmer erzielt haben, leiten wir Ihren Vorgang nahtlos an eine unserer Partner-Rechtsanwaltskanzleien über. Pagenda ist es gesetzlich nicht gestattet Rechtsdienstleistungen anzubieten und das behördliche Verfahren für Sie durchzuführen.
Für die Prüfung, Vorbereitung und Durchführung des behördlichen Verfahrens zahlen Sie an unseren Rechtspartner eine pauschale Vergütung von EUR 2.500,00 (netto) zzgl. Auslagen (insbesondere der verauslagten Gebühren für die behördliche Entscheidung i.H.v. EUR 411,00 und der ggf. notwendigen Übersetzung von Dokumenten).
Eine grundsätzliche Einigung liegt vor, sobald Sie uns mitteilten, dass Sie ein Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer eingehen möchten. Der Abschluss bzw. die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages ist nicht notwendig. Weitere Details entnehmen Sie bitte unseren Arbeitgeber-AGB.
Vermittlungshonorar
Ein Honorar für die Vermittlungstätigkeit von Pagenda wird nur fällig, wenn der Arbeitnehmer bei Ihnen tatsächlich tätig wird. Hierbei haben Sie die Möglichkeit zwischen drei verschiedenen Optionen zu wählen:
Option:
Sie tätigen bei Arbeitsbeginn eine Einmalzahlung i.H.v. 25% eines Bruttojahresgehaltes
Option:
Sie tätigen 6 monatliche Zahlungen i.H.v. insgesamt 33% eines Bruttojahresgehaltes. Die erste Zahlung erfolgt mit Arbeitsbeginn. Weitere Zahlungen sind nur bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses in der Probezeit geschuldet. Sie tätigen also keine weiteren Zahlungen, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Ablauf von 6 Monaten endet.
Option:
Sie tätigen 12 monatliche Zahlungen i.H.v. insgesamt 40% eines Bruttojahresgehaltes. Die erste Zahlung erfolgt mit Arbeitsbeginn. Weitere Zahlungen sind nur bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses im 1. Berufsjahr geschuldet. Sie tätigen also keine weiteren Zahlungen, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Ablauf von 12 Monaten endet.
Weitere Details entnehmen Sie bitte unseren Arbeitgeber-AGB.