Pagenda Preise für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber ist

  • das Einstellen von Job-Listings,

  • der Erhalt von Bewerbungen,

  • die Kontaktaufnahme zu Arbeitnehmern und

  • die Durchführung des Bewerbungsverfahrens

kostenfrei.

Vergütung unserer Rechtspartner

Sobald Sie eine grundsätzliche Einigung über die zukünftige Zusammenarbeit mit einem Arbeitnehmer erzielt haben, leiten wir Ihren Vorgang nahtlos an eine unserer Partner-Rechtsanwaltskanzleien über. Pagenda ist es gesetzlich nicht gestattet Rechtsdienstleistungen anzubieten und das behördliche Verfahren für Sie durchzuführen.

Für die Prüfung, Vorbereitung und Durchführung des behördlichen Verfahrens zahlen Sie an unseren Rechtspartner eine pauschale Vergütung von EUR 2.500,00 (netto) zzgl. Auslagen (insbesondere der verauslagten Gebühren für die behördliche Entscheidung i.H.v. EUR 411,00 und der ggf. notwendigen Übersetzung von Dokumenten).

Eine grundsätzliche Einigung liegt vor, sobald Sie uns mitteilten, dass Sie ein Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer eingehen möchten. Der Abschluss bzw. die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages ist nicht notwendig. Weitere Details entnehmen Sie bitte unseren Arbeitgeber-AGB.

Vermittlungshonorar

Ein Honorar für die Vermittlungstätigkeit von Pagenda wird nur fällig, wenn der Arbeitnehmer bei Ihnen tatsächlich tätig wird. Hierbei haben Sie die Möglichkeit zwischen drei verschiedenen Optionen zu wählen:

  1. Option:

    Sie tätigen bei Arbeitsbeginn eine Einmalzahlung i.H.v. 25% eines Bruttojahresgehaltes

  2. Option:

    Sie tätigen 6 monatliche Zahlungen i.H.v. insgesamt 33% eines Bruttojahresgehaltes. Die erste Zahlung erfolgt mit Arbeitsbeginn. Weitere Zahlungen sind nur bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses in der Probezeit geschuldet. Sie tätigen also keine weiteren Zahlungen, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Ablauf von 6 Monaten endet.

  3. Option:

    Sie tätigen 12 monatliche Zahlungen i.H.v. insgesamt 40% eines Bruttojahresgehaltes. Die erste Zahlung erfolgt mit Arbeitsbeginn. Weitere Zahlungen sind nur bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses im 1. Berufsjahr geschuldet. Sie tätigen also keine weiteren Zahlungen, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Ablauf von 12 Monaten endet.

    Weitere Details entnehmen Sie bitte unseren Arbeitgeber-AGB.

Premium-Services:

Darüber hinaus können Sie zusätzliche kostenpflichtige Leistungen buchen, wie etwa einen Sprach- und Integrationskurs für die Fachkraft oder eine Überprüfung bzw. Überarbeitung Ihres Arbeitsvertrages mit der Fachkraft im Hinblick auf die Besonderheiten der internationalen Rekrutierung (-> Zu den Premium-Services).

Die Preise und Bestimmungen zu Premium-Services werden gesondert ausgewiesen. Die Premium-Services werden unter Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen zum Teil ebenfalls nur von unseren Partnern durchgeführt und nicht von Pagenda selbst angeboten.